Die Datenschutz-Grundverordnung ist seit Jahren in Kraft, trotzdem finden sich in der betrieblichen Praxis regelmäßig dieselben, oft vermeidbaren Fehler.
Typische Stolperstellen
- Fehlende oder veraltete Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern (z. B. Cloud-Anbietern, Newsletter-Tools)
- Kontaktformulare ohne rechtskonforme Datenschutzhinweise
- Unklare Löschfristen für Bewerbungsunterlagen oder Kundendaten
- Fehlendes Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Mitarbeitende ohne regelmäßige Datenschutz-Sensibilisierung
Warum das nicht nur ein Bußgeldrisiko ist
Neben möglichen Bußgeldern beschädigen Datenschutzpannen vor allem das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern. Gerade im B2B-Geschäft fragen größere Auftraggeber zunehmend aktiv nach dem Stand des Datenschutzes bei ihren Lieferanten.
Ein pragmatischer Fahrplan
Ein guter Ausgangspunkt ist eine einmalige, ehrliche Bestandsaufnahme: Welche personenbezogenen Daten werden wo verarbeitet, mit welchen externen Dienstleistern, und existieren dafür die notwendigen vertraglichen und organisatorischen Grundlagen? Diese Bestandsaufnahme lässt sich meist mit überschaubarem internen Aufwand oder Unterstützung eines externen Datenschutzbeauftragten durchführen.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zur DSGVO-Umsetzung sollten Sie sich an eine spezialisierte Kanzlei oder einen Datenschutzbeauftragten wenden.

Leave a Reply
You must be logged in to post a comment.