Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet zunächst nur größere Unternehmen unmittelbar. Trotzdem bekommen viele kleinere Zulieferer die Auswirkungen zu spüren: Große Abnehmer geben ihre Sorgfaltspflichten über Fragebögen und Vertragsklauseln an die eigene Lieferkette weiter.
Was das Gesetz verlangt
Im Kern geht es um die Identifikation, Vermeidung und Minderung von Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang der Lieferkette – von der Kinderarbeit über Arbeitssicherheit bis zu Umweltstandards bei Zulieferern.
Warum das auch kleinere Unternehmen betrifft
Wer als Zulieferer für ein berichtspflichtiges Unternehmen tätig ist, wird zunehmend mit Auskunftsersuchen konfrontiert: Woher stammen Rohstoffe? Wie wird Arbeitssicherheit bei eigenen Vorlieferanten sichergestellt? Wer darauf nicht vorbereitet ist, riskiert Auftragsverluste – unabhängig von der eigenen rechtlichen Berichtspflicht.
Chance statt reiner Pflichtübung
Unternehmen, die ihre Lieferkette transparent und robust aufgestellt haben, können das aktiv als Differenzierungsmerkmal im Vertrieb nutzen – gerade gegenüber Auftraggebern, die selbst unter Druck stehen, ihre Lieferketten sauber zu dokumentieren.
Hinweis: Die konkrete Ausgestaltung und mögliche Anpassungen des LkSG (auch im Zusammenspiel mit EU-Regelungen) sollten Sie über aktuelle Quellen wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verfolgen.

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