Für Datenverarbeitungen mit voraussichtlich hohem Risiko für die Rechte betroffener Personen verlangt die DSGVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) – eine strukturierte Risikoprüfung vor Beginn der Verarbeitung.
Typische Auslöser
Dazu zählen etwa der großflächige Einsatz von Videoüberwachung, die systematische Bewertung von Mitarbeitenden oder Kunden mittels automatisierter Verfahren, oder die Verarbeitung besonders sensibler Datenkategorien in größerem Umfang.
Im Zweifel lohnt sich eine frühzeitige Rücksprache mit dem betrieblichen oder externen Datenschutzbeauftragten, bevor ein neues Verfahren eingeführt wird.

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