Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) weitet die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich aus – auch auf viele Unternehmen, die bislang nicht berichtspflichtig waren, etwa größere mittelständische Betriebe und Zulieferer börsennotierter Konzerne.
Wer ist betroffen?
Die genauen Schwellenwerte und der zeitliche Fahrplan wurden zuletzt mehrfach politisch diskutiert und angepasst. Unabhängig vom exakten Stichtag gilt: Auch Unternehmen ohne eigene Berichtspflicht spüren die Wirkung indirekt, weil größere Kunden zunehmend ESG-Daten von ihren Lieferanten einfordern.
Was konkret berichtet werden soll
- Klimabezogene Kennzahlen (u. a. Treibhausgasemissionen nach Scope 1–3)
- Personalthemen wie Arbeitsbedingungen und Diversität
- Governance-Aspekte, etwa Antikorruptionsmaßnahmen
- Wesentlichkeitsanalyse: Welche Themen sind für das eigene Geschäft besonders relevant?
Praktische erste Schritte
Statt auf den exakten Stichtag zu warten, lohnt sich ein früher Einstieg: Welche Daten werden heute schon erfasst (Energieverbrauch, Personalkennzahlen)? Wo gibt es Lücken? Eine einfache interne Bestandsaufnahme schafft die Basis für spätere Berichtspflichten – unabhängig davon, wie sich der regulatorische Rahmen noch verändert.
Hinweis: Regulatorische Fristen und Schwellenwerte ändern sich – prüfen Sie den aktuellen Stand stets über offizielle Quellen wie das Bundesministerium der Justiz oder Ihre IHK.

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